Bauqualitätskontrolle
Gegen Pfusch am Bau: Die baubegleitende Qualitätskontrolle
Die Bauherrschaft hat ein Anrecht, ein Gebäude frei von Sach- und Rechtsmängeln zu bekommen, das die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Diese Beschaffenheit muss in der Baubeschreibung genau definiert werden, was bei Bauträgern meist nicht der Fall ist.
Unterschiedlichste Fehlerquellen
Immer wieder werden wir bei unserer Tätigkeit mit einer mangel- und sogar fehlerhaften Bauausführung konfrontiert. Der Laie nennt das treffend ´Pfusch am Bau´.
Wir Architekten unterscheiden dabei Planungs-, Ausführungs- und Materialfehler. Dazu kommen noch Beschädigungen an Bauteilen, die aus mangelnder Achtsamkeit entstehen. In den weitaus meisten Fällen sind diese Fehler für den Laien nicht rechtzeitig zu erkennen. Oft werden sie auch von den Fachleuten auf der Baustelle, dem Polier oder dem Bauleiter, ignoriert oder übersehen, weil ihnen der Zeitdruck im Nacken sitzt.
Manche dieser Fehler sind eher harmlos. Andere hingegen, wie z. B. mangelhafte Abdichtungsarbeiten, können schwere Bauschäden zur Folge haben. Für Sie als Bauherren verursacht das im günstigsten Fall nur den Ärger, den Sie bei der hoffentlich erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche haben.
Protokolle als Beweismittel
Danach kann Ihr Wohnhaus während der Mangelbeseitigung wieder zur Baustelle werden. Schlimmstenfalls können Sie niemanden mehr haftbar machen.
Damit Baufehler möglichst sofort erkannt und behoben werden können, kann eine ´baubegleitende Qualitätskontrolle´ durchgeführt werden, wobei die erste Stufe bereits die Prüfung des Bauvertrages sein sollte. Zusammen mit Ihnen lege ich dann fest, welche Phasen des Baufortschritts von mir kontrolliert werden, abgestimmt auf die besonderen Eigenheiten Ihres Bauvorhabens. Sie erhalten Protokolle über die Baubegehungen, die Sie im Streitfall als Beweismittel heranziehen können.
Wenn ich den Bauvertrag und die Baubeschreibung kenne, kann ich eine baubegleitende Qualitätskontrolle für Ihr Projekt pauschalieren, die Kosten liegen etwa bei 1,5 % der reinen Bausumme.
Sachwalter Ihrer Interessen
Das Konzept der ´baubegleitenden Qualitätskontrolle´ wurde vom BauherrenSchutzBund – BSB e.V. entwickelt. Aufgrund meiner Erfahrung empfehle ich die ´baubegleitende Qualitätskontrolle´ besonders den Bauherrschaften, die sich für das Bauen mit einem Generalübernehmer bzw. Bauträger entschieden haben. Diesen Bauherrschaften fehlt bei ihrem Bauvorhaben der individuelle Architekt als haftpflichtiger Sachwalter ihrer Interessen.